Das Lettland-Residenz durch Investition-Programm bietet mehrere Qualifizierungsmöglichkeiten und erfordert keinen Wohnsitz. Es ist eine Mindestinvestition von 60.000 EUR erforderlich.
Das lettische Residence by Investment Programm wurde am 1. Juli 2010 als Initiative zur nachhaltigen Überwindung der Wirtschaftskrise von 2007-2009 ins Leben gerufen. Ausländische Staatsangehörige können eine Aufenthaltserlaubnis in Lettland über verschiedene Optionen beantragen.
AnfrageMindestanlage von 60.000 EUR
Das Recht, in Lettland zu leben, zu arbeiten und zu studieren
Das Lettland Residence by Investment Programm, oder Lettland goldenes Visum, ist eines der schnellsten und wettbewerbsfähigsten Programme in Europa. Das Programm wurde am 1. Juli 2010 von der lettischen Regierung als Initiative zur nachhaltigen Überwindung der Wirtschaftskrise von 2007-2009 ins Leben gerufen. Fünf Jahre nach dem Start des Programms flossen mehr als 1,3 Milliarden Euro in die lettische Wirtschaft, wovon mehr als 1,1 Milliarden Euro durch den Erwerb von Immobilien durch ausländische Investoren generiert wurden.
Gemäß den Qualifikationsanforderungen können ausländische Staatsangehörige eine Aufenthaltsgenehmigung in Lettland beantragen, indem sie Mittel in das Eigenkapital eines lettischen Unternehmens einbringen, ein nachrangiges Darlehen (Einlage) bei einer lettischen Bank gewähren oder zinslose Staatsanleihen mit besonderer Zweckbestimmung erwerben.
Um eine Aufenthaltserlaubnis im Rahmen des Programms "Lettland - Aufenthalt durch Investition" zu erhalten, müssen die Antragsteller die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Darüber hinaus müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie über Mittel verfügen, um den Lebensstandard ihrer Familie aufrechtzuerhalten, ohne Sozialhilfe vom lettischen Staat in Anspruch nehmen zu müssen:
Alternativ können Antragsteller Immobilien in Lettland im Wert von mindestens 250.000 EUR erwerben und eine staatliche Gebühr in Höhe von 5 % des Immobilienpreises entrichten.
Die Familienmitglieder des Antragstellers, wie Ehepartner und Kinder unter 18 Jahren, können zusammen mit dem Antragsteller eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Nach der Genehmigung durch das Amt für Staatsbürgerschafts- und Migrationsangelegenheiten der Republik Lettland sollte der Investor innerhalb von drei Monaten persönlich nach Lettland reisen, um seine befristete Aufenthaltsgenehmigung in Form eines Personalausweises abzuholen. Die Aufenthaltserlaubnis ist fünf Jahre lang gültig, wobei der Ausweis jährlich erneuert werden muss.
Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis ist keine Mindestanzahl von Tagen physischer Anwesenheit in Lettland erforderlich.
Fünf Jahre nach Erhalt der Aufenthaltsgenehmigung kann der Antragsteller eine unbefristete Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Um eine unbefristete Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, muss der Bewerber vier Jahre innerhalb des Fünfjahreszeitraums im Land gelebt und den grundlegenden lettischen Sprachtest auf der Stufe A2 erfolgreich bestanden haben. Der Antragsteller muss außerdem nachweislich über Kenntnisse der allgemeinen Geschichte Lettlands und der Nationalhymne verfügen. Um die lettische Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen die Bewerber auf ihre frühere Staatsbürgerschaft verzichten, wobei Ausnahmen möglich sind.
Das Programm "Lettland - Aufenthalt durch Investition" bietet Einzelpersonen und ihren Familien die Möglichkeit, durch umfangreiche Investitionen im Land zu bleiben.
Zu den Investitionsmöglichkeiten gehören entweder die Investition in das Eigenkapital eines lettischen Unternehmens und die Zahlung einer Einmalzahlung in den Staatshaushalt oder der Erwerb von Immobilieneigentum in Lettland und die Zahlung einer staatlichen Gebühr. Außerdem müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie über ausreichende Mittel verfügen, um ihren Lebensstandard ohne staatliche Unterstützung aufrechtzuerhalten.
Zu den Vorteilen gehören das Recht, in Lettland zu leben, zu arbeiten und zu studieren, visumfreies Reisen innerhalb des europäischen Schengen-Raums sowie ein schnelles und effizientes Antragsverfahren.
Die Mindestinvestition beginnt bei 60.000 EUR in das Eigenkapital eines lettischen Unternehmens und einer einmaligen Zahlung an den Staatshaushalt.
Die Bearbeitungszeiten für Anträge auf Aufenthalt durch Investitionen können variieren. Bitte kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren.
Ja, der Hauptantragsteller kann seinen Ehepartner und unterhaltsberechtigte Kinder unter 18 Jahren einbeziehen.
Es gibt keine besonderen Anforderungen an den Wohnsitz oder die physische Anwesenheit, aber die Antragsteller müssen Lettland jährlich besuchen und bestätigen, dass sie ihre Investitionen weiterhin im Land halten.
Zu den erforderlichen Dokumenten gehören ein gültiger Reisepass, der Nachweis einer Investition oder eines Beitrags, ein einwandfreies Strafregister und andere Belege.
Ja, nach einem Aufenthalt von zehn Jahren können Investoren die lettische Staatsbürgerschaft beantragen.
Die Antragsteller müssen eine qualifizierte Investition auswählen, den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen einreichen und eine Due-Diligence-Prüfung durchlaufen. Nach der Genehmigung muss der Investor innerhalb von drei Monaten nach Lettland reisen, um seinen Ausweis für die befristete Aufenthaltsgenehmigung abzuholen.
Wenn Sie Fragen haben oder eine genaue Aufschlüsselung der Kosten für Ihre Familie wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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