Das luxemburgische Programm "Residenz durch Investition" gewährt Einzelpersonen und ihren Familien einen Aufenthalt, wenn sie einen bedeutenden wirtschaftlichen Beitrag zum Land leisten.
Das luxemburgische Programm "Residenz durch Investition" ermöglicht es ausländischen Staatsangehörigen, im Land zu investieren und eine Aufenthaltsgenehmigung zu beantragen.
AnfrageMindestbeitrag von 500.000 EUR
Visumfreier Zugang zur EU und dem europäischen Schengen-Raum
Luxemburg ist einer der attraktivsten Wirtschaftsstandorte weltweit. Für diejenigen, die sich in diesem EU-Land mit einer florierenden Wirtschaft niederlassen möchten, ist das Luxembourg Residence by Investment Program der effizienteste Weg, diesen Status zu erwerben. Im Rahmen dieses Programms können wohlhabende Personen einen bedeutenden Beitrag zum Land leisten und innerhalb von etwa sechs Monaten luxemburgische Einwohner werden, mit der Möglichkeit, nach fünf Jahren die Staatsbürgerschaft zu erwerben.
Um sich für eine Residenz zu qualifizieren, können Antragsteller zwischen den folgenden zwei Optionen wählen:
1. Residenz durch Investition
Investoren aus Nicht-EU-Ländern können eine der folgenden vier Investitionsmöglichkeiten wählen:
2. Aufenthalt aus privaten Gründen (wenn der erfolgreiche Antragsteller nicht im Lande beschäftigt werden kann)
Personen aus Entwicklungsländern können einen Antrag auf Aufenthalt aus privaten Gründen stellen, wenn sie die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
Die Anträge für das Programm müssen auf den vorgeschriebenen Formularen gestellt werden, und es müssen die entsprechenden Gebühren und Belege beigefügt werden. Um die Aufenthaltserlaubnis zu erhalten, muss der Antragsteller die Absicht nachweisen, sich dauerhaft in Luxemburg aufzuhalten.
Sobald die ersten Due-Diligence-Prüfungen abgeschlossen sind, können die Anträge eingereicht werden.
Bei der Option Aufenthalt durch Investition wird ein Investitionsantrag beim Finanz- oder Wirtschaftsministerium eingereicht. Wenn er genehmigt wird, prüft das Außenministerium den Antrag zur endgültigen Genehmigung. Nach der Genehmigung wird ein Visum der Kategorie D im Land des derzeitigen Wohnsitzes des Antragstellers beantragt.
Bei der Option "Aufenthalt aus privaten Gründen" wird ein Antrag beim Außenministerium eingereicht. Wird der Antrag genehmigt, wird ein Visum der Kategorie D im Land des derzeitigen Wohnsitzes des Antragstellers beantragt und beim örtlichen Konsulat oder der Botschaft abgeholt.
Bei beiden Optionen muss der Kunde:
Die Aufenthaltserlaubnis ist zunächst für drei Jahre gültig, wenn es sich um einen Investitionsaufenthalt handelt, oder für ein Jahr, wenn es sich um einen Aufenthalt aus privaten Gründen handelt, und kann verlängert werden. Um die Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, muss der Investor nachweisen, dass er sich längere Zeit im Land aufgehalten hat (mindestens sechs Monate).
Erfolgreiche Kunden können nach fünf Jahren ununterbrochenen Aufenthalts die luxemburgische Staatsbürgerschaft beantragen und erhalten dann einen Reisepass dieses EU-Landes. Das letzte Jahr des Aufenthalts unmittelbar vor der Beantragung der Staatsbürgerschaft muss ununterbrochen gewesen sein. Um die Staatsbürgerschaft zu erhalten, müssen Anleger ihre Kenntnisse der luxemburgischen Sprache durch einen mündlichen Test nachweisen und an einem Integrationskurs teilnehmen.
Das luxemburgische Programm "Residenz durch Investition" gewährt Einzelpersonen und ihren Familien einen Aufenthalt, wenn sie einen bedeutenden wirtschaftlichen Beitrag zum Land leisten.
Zu den Investitionsmöglichkeiten gehören entweder die Beteiligung an einer luxemburgischen Gesellschaft, eine Investitionsstruktur oder die Einzahlung von Geldern bei einem Finanzinstitut. Alternativ dazu können Sie ausreichende finanzielle Mittel und einen ständigen Wohnsitz in Luxemburg nachweisen.
Zu den Vorteilen gehören das Recht, in Luxemburg zu leben, zu arbeiten und zu studieren, das visafreie Reisen innerhalb des Schengen-Raums und der Zugang zu einer günstigen Steuerregelung.
Die Mindestanlage beginnt bei 500.000 EUR für Investitionen in luxemburgische Unternehmen.
Die Bearbeitungszeiten für Anträge auf Aufenthalt durch Investitionen können variieren. Bitte kontaktieren Sie uns, um mehr darüber zu erfahren.
Ja, der Hauptantragsteller kann seinen Ehepartner und seine unterhaltsberechtigten Kinder in seinen Antrag einbeziehen.
Um ihre Aufenthaltserlaubnis zu verlängern, müssen die Antragsteller nachweisen, dass sie sich längere Zeit im Land aufgehalten haben (mindestens sechs Monate).
Zu den erforderlichen Dokumenten gehören ein gültiger Reisepass, der Nachweis einer Investition oder eines Beitrags, ein einwandfreies Strafregister und andere Belege.
Ja, nach fünfjährigem Aufenthalt können Anleger die luxemburgische Staatsbürgerschaft beantragen.
Die Antragsteller müssen eine qualifizierte Investition auswählen, den Antrag mit den erforderlichen Unterlagen einreichen und eine Due-Diligence-Prüfung durchlaufen.
Wenn Sie Fragen haben oder eine genaue Aufschlüsselung der Kosten für Ihre Familie wünschen, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf, wir helfen Ihnen gerne weiter.

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